§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Starke Marke Agentur, Inhaberin Susann Kunz, Wiesentalstrasse 42, 90419 Nürnberg (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Individuell getroffene Vereinbarungen, insbesondere die Regelungen im jeweiligen Angebot oder Dienstleistungsvertrag, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen in folgenden Bereichen:
- Webdesign und Webentwicklung – Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Webseiten einschließlich Texten, Bildauswahl und Suchmaschinenoptimierung.
- Marken- und Strategiearbeit – Positionierung, Markenfundament, Brand Design, Go-to-Market-Planung.
- Vertriebstraining und Vertriebscoaching – Konzeption und Durchführung von Trainings, Einzelcoachings und laufender Begleitung.
- Beratung und Prozessoptimierung – Vertriebs-, Marketing- und Prozessberatung einschließlich des Einsatzes von KI-Werkzeugen.
- Workshops und Kurse – Präsenz- und Online-Formate mit mehreren Teilnehmenden.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Leistungsbeschreibung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
(3) Leistungen des Bereichs Webdesign und Webentwicklung werden als Werkvertrag erbracht. Leistungen der Bereiche Vertriebstraining, Vertriebscoaching, Beratung und Prozessoptimierung werden als Dienstvertrag erbracht; geschuldet ist das Tätigwerden, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die im Angebot genannte Bindungsfrist ist maßgeblich.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt. Die Annahme kann schriftlich, in Textform, über die von der Auftragnehmerin bereitgestellte Angebotsfunktion oder durch die Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags erfolgen.
(3) Mit der Annahme des Angebots werden diese AGB in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung Vertragsbestandteil.
§ 4 Preise, Zahlung und Verzug
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung spätestens einen Kalendertag vor dem vereinbarten Projektstart beziehungsweise vor dem ersten Trainings- oder Workshoptermin vollständig zur Zahlung fällig. Die Zahlung dient der verbindlichen Reservierung des Zeitraums und der Vorbereitung der Leistungserbringung.
(3) Vereinbarte Ratenzahlungen berühren die Leistungspflicht der Auftragnehmerin nicht; bei Zahlungsverzug ist sie berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich zurückzustellen.
(4) Reisekosten für Leistungen vor Ort werden gesondert ausgewiesen. Sofern im Angebot eine Reisekostenpauschale vereinbart ist, sind damit sämtliche An- und Abreisekosten abgegolten. Ist keine Pauschale vereinbart, werden Reisekosten nach tatsächlichem Aufwand gegen Nachweis abgerechnet.
(5) Kosten für Leistungen Dritter, insbesondere Hosting, Domains, Lizenzen für Schriften, Bilder, Plugins und Software sowie Mediabudgets, sind nicht in der Vergütung enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Rückmeldungen rechtzeitig und vollständig bereit und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte – insbesondere Texte, Bilder, Logos, Videos und Daten – frei von Rechten Dritter sind beziehungsweise die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Er stellt die Auftragnehmerin insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen und begründen keine Ansprüche gegen die Auftragnehmerin. Entstehen dadurch Mehraufwände, können diese gesondert berechnet werden.
§ 6 Termine, Verschiebung und Absage
(1) Vereinbarte Termine für Trainings, Coachings, Workshops und Vor-Ort-Leistungen sind für beide Seiten verbindlich.
(2) Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Termin bis 14 Kalendertage vor dem Termin kostenfrei verschieben. Bei Verschiebung oder Absage ab dem 13. bis einschließlich dem 7. Kalendertag vor dem Termin werden 50 Prozent der auf diesen Termin entfallenden Vergütung berechnet, ab dem 6. Kalendertag 100 Prozent. Ein Ersatztermin wird in jedem Fall gemeinsam gesucht.
(3) Bereits angefallene und nicht stornierbare Reisekosten sind unabhängig hiervon zu erstatten.
(4) Ist die Auftragnehmerin aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen an der Durchführung gehindert, wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht, soweit sich aus § 13 nichts anderes ergibt.
§ 7 Leistungen Dritter
(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages qualifizierte Dritte einzusetzen, insbesondere Webdesignerinnen und Webdesigner, Entwicklerinnen und Entwickler sowie Fotografinnen und Fotografen. Vertragspartnerin des Auftraggebers bleibt allein die Auftragnehmerin.
(2) Für Leistungen, die der Auftraggeber unmittelbar mit Dritten vereinbart – etwa Hosting, Domainregistrierung oder Lizenzverträge – übernimmt die Auftragnehmerin keine Verantwortung.
§ 8 Besondere Regelungen für Webdesign und Webentwicklung
(1) Im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs besteht Gestaltungsfreiheit. Wünsche des Auftraggebers werden berücksichtigt, soweit sie rechtzeitig mitgeteilt werden.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen je Gestaltungsleistung enthalten. Darüber hinausgehende Änderungswünsche sowie nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs werden nach Aufwand berechnet.
(3) Der Auftraggeber prüft das fertiggestellte Werk unverzüglich und erklärt die Abnahme in Textform. Nimmt er das Werk nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab und benennt in dieser Frist keine wesentlichen Mängel, gilt die Abnahme als erteilt. Gleiches gilt, wenn er die Webseite produktiv nutzt.
(4) Unwesentliche Abweichungen, insbesondere geringfügige Darstellungsunterschiede zwischen Browsern, Endgeräten und Betriebssystemen, stellen keinen Mangel dar.
(5) Hosting, Domains, Wartung, Sicherheitsupdates, Backups und laufende Pflege sind nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Nach Abnahme liegt der Betrieb der Webseite in der Verantwortung des Auftraggebers.
(6) Die Auftragnehmerin schuldet keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, keine bestimmten Besucherzahlen und keine bestimmte Conversion. Rankings werden von Dritten bestimmt und sind nicht beeinflussbar.
(7) Lizenzpflichtige Schriften, Bilder, Plugins und Themes werden im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erworben, sofern nicht anders vereinbart. Die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter gelten fort.
§ 9 Besondere Regelungen für Trainings, Coachings und Workshops
(1) Die Auftragnehmerin schuldet die fachgerechte Vorbereitung und Durchführung der vereinbarten Maßnahme, nicht jedoch einen bestimmten Lern-, Vertriebs- oder Umsatzerfolg. Der Erfolg hängt maßgeblich von der Mitwirkung der Teilnehmenden ab.
(2) Die vereinbarte Teilnehmerzahl ist Grundlage der Preisbildung. Eine Erhöhung bedarf der vorherigen Abstimmung und kann eine Anpassung der Vergütung nach sich ziehen.
(3) Der Auftraggeber stellt bei Präsenzveranstaltungen geeignete Räumlichkeiten und Technik, bei Online-Veranstaltungen eine funktionsfähige technische Anbindung der Teilnehmenden.
(4) Bild-, Ton- oder Videoaufzeichnungen der Veranstaltung sind nur mit vorheriger Zustimmung der Auftragnehmerin in Textform zulässig.
(5) Werden im Rahmen der Maßnahme reale Kundenfälle, Gesprächsaufzeichnungen oder Kundendaten eingebracht, verantwortet der Auftraggeber deren datenschutzkonforme Bereitstellung.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen des Bereichs Webdesign, Marken- und Strategiearbeit das zeitlich und räumlich unbeschränkte, einfache Recht zur Nutzung für die vertraglich vorgesehenen Zwecke.
(2) An Trainings-, Coaching- und Workshopunterlagen sowie an den zugrunde liegenden Konzepten, Methoden, Leitfäden und Gesprächsmodellen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung das Recht zur zeitlich unbefristeten internen Nutzung für eigene Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte, eine Veröffentlichung sowie eine Verwendung für eigene Trainings-, Schulungs- oder Beratungsangebote sind nicht umfasst.
(3) Nicht angenommene Entwürfe, Zwischenstände und Konzeptvarianten verbleiben bei der Auftragnehmerin.
(4) Die Auftragnehmerin bleibt berechtigt, das ihr zugrunde liegende Know-how, ihre Methoden und allgemeine Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit weiterhin und für andere Auftraggeber zu nutzen.
(5) Bis zur vollständigen Zahlung bleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Auftragnehmerin.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich und nutzen sie ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung. Dies gilt insbesondere für Kundendaten, Gesprächsinhalte, interne Unterlagen, Kennzahlen und Geschäftsgeheimnisse.
(2) Die Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus fort.
(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
§ 12 Datenschutz
(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Soweit die Auftragnehmerin im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
(3) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Auftragnehmerin ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 13 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.
(5) Eine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg der erbrachten Leistungen – insbesondere für Umsatz-, Abschlussquoten-, Reichweiten- oder Rankingentwicklungen – ist ausgeschlossen.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.
§ 14 Referenznutzung
(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Zusammenarbeit sowie die im Rahmen der Zusammenarbeit erzielten Arbeitsergebnisse – insbesondere Markenauftritt, Webseite und Designergebnisse – als Referenz zu nennen und darzustellen, namentlich auf eigenen Webseiten und Landingpages, in Präsentationen, Angebotsunterlagen und Case Studies sowie auf eigenen Social-Media-Kanälen.
(2) Vertrauliche Inhalte, Geschäftsgeheimnisse und sensible Kennzahlen werden nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers veröffentlicht.
(3) Der Auftraggeber erklärt sich bereit, nach Projektabschluss eine sachliche Rückmeldung zur Zusammenarbeit in Form einer öffentlichen Bewertung abzugeben. Eine Verpflichtung zu einer positiven Bewertung besteht nicht.
(4) Der Auftraggeber kann der Nutzung einzelner Inhalte aus berechtigtem Grund widersprechen. Bereits veröffentlichte Referenzen bleiben hiervon unberührt.
§ 15 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Verträge über laufende Begleitung, Coaching-Abonnements oder Betreuungspakete laufen über den vereinbarten Zeitraum. Sie enden mit Ablauf dieses Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
(4) Bei vorzeitiger Beendigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund bleibt der Vergütungsanspruch für den vereinbarten Zeitraum bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Nürnberg.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Starke Marke Agentur
Inhaberin: Susann Kunz
Wiesentalstrasse 42, 90419 Nürnberg
Telefon: 0178 3999 402 · E-Mail: susann@starkemarke.agency
USt-IdNr.: DE343168755
Fassung vom 17.09.2026. Frühere Fassungen werden von der Auftragnehmerin archiviert und auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
